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Das Regionalbudget, der Fördertopf für Klein(st)projekte wird auch für das Jahr 2023 wieder angeboten!

Bis zum 31.01.2023 können Sie ab sofort Ihr Kleinprojekt mit Bruttokosten bis max. 20.000 Euro bei der Geschäftsstelle der AktivRegion einreichen!

Das Projekt muss den GAK-Grundsätzen entsprechen und im Einklang mit der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion (IES) stehen.

Die AktivRegion möchte den Ausbau der Freizeit-Fahrradinfrastruktur unterstützen. Wenn Sie an einer Maßnahme in diesem Bereich interessiert sind, können Sie das nachfolgende Dokument zur Planung verwenden: Muster für Rastplätze an Radwegen (hier klicken)

Um einen Anreiz für die Entwicklung von Rastplatzinfrastrukturen zu bieten, werden 2023 sog. "Rastplatz-Boni" vergeben:

  • Für einen Rastplatz mit Schutzhütte: 2 Bonuspunkte
  • Für einen Rastplatz ohne Schutzhütte: 1 Bonuspunkt

Für derartige Rastplatzinfrastrukturen mit "Bonus" gelten die folgenden Mindestanforderungen:

  • Die Rastplätze müssen an einem ausgeschilderten Radfernweg oder am ausgeschilderten touristischen Radwegenetz des Kreises Pinneberg liegen.
  • Ein Rastplatz mit Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: eine Schutzhütte muss von drei Seiten geschlossen sein, Platz für 6 Personen in der Hütte und und Außensitzplätze für 6 Personen bieten. Anlehnbügel sind für 6 Fahrräder (also 3 Stück, da beidseitig nutzbar) vorzuhalten.
  • Ein Rastplatz ohne Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Bei Bänken und/oder Tisch-Bank-Kombination muss entsprechend der Sitzplatzzahl auch eine entsprechende Zahl an Anlehnmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sein.

 

Bei Fragen informieren Sie sich bitte beim Regionalmanagement.

Das Regionalbudget, der Fördertopf für Klein(st)projekte wird auch für das Jahr 2023 wieder angeboten!

Bis zum 31.01.2023 können Sie ab sofort Ihr Kleinprojekt mit Bruttokosten bis max. 20.000 Euro bei der Geschäftsstelle der AktivRegion einreichen!

Das Projekt muss den GAK-Grundsätzen entsprechen und im Einklang mit der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion (IES) stehen.

Die AktivRegion möchte den Ausbau der Freizeit-Fahrradinfrastruktur unterstützen. Wenn Sie an einer Maßnahme in diesem Bereich interessiert sind, können Sie das nachfolgende Dokument zur Planung verwenden: Muster für Rastplätze an Radwegen (ist kurzfristig verfügbar)

Um einen Anreiz für die Entwicklung von Rastplatzinfrastrukturen zu bieten werden 2023 sog. "Rastplatz-Boni" vergeben:

  • Für einen Rastplatz mit Schutzhütte: 2 Bonuspunkte
  • Für einen Rastplatz ohne Schutzhütte: 1 Bonuspunkt

Für derartige Rastplatzinfrastrukturen mit "Bonus" gelten die folgenden Mindestanforderungen:

  • Die Rastplätze müssen an einem ausgeschilderten Radfernweg oder am ausgeschilderten touristischen Radwegenetz des Kreises Pinneberg liegen.
  • Ein Rastplatz mit Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: eine Schutzhütte muss von drei Seiten geschlossen sein, Platz für 6 Personen in der Hütte und und Außensitzplätze für 6 Personen bieten. Anlehnbügel sind für 6 Fahrräder (also 3 Stück, da beidseitig nutzbar) vorzuhalten.
  • Ein Rastplatz ohne Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Bei Bänken und/oder Tisch-Bank-Kombination muss entsprechend der Sitzplatzzahl auch eine entsprechende Zahl an Anlehnmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sein.

 

Bei Fragen informieren Sie sich bitte beim Regionalmanagement.

Der Weg von Ihrer Projektidee über die Antragstellung auf Fördermittel bis zur Umsetzung Ihres Projektes...

Förderung / Trägerschaft und Förderquoten

Wer darf Anträge stellen? Wer hat Aussicht auf Förderung? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick, für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.

Projektbewertung

Der Vorstand wählt Projekte anhand von Auswahlkriterien aus. Dazu werden die vorliegenden Anträge anhand eines Auswahlbogens bewertet und auf Basis der erzielten Punktzahl in Relation gestellt. Am Ende einer jeden Projektbeiratssitzung wird ein Ranking der beschlossenen Projekte erstellt.

Der AktivRegion stehen im Rahmen des Landesprogramms Ländlicher Raum bis 2020 rund 2,86 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Im Zuge der Erarbeitung der Integrierten Entwicklungsstrategie wurden den einzelnen Kernthemen bereits Budgets zugeordnet (Anteil am Budget)...

Aktuelles

Integrierte Entwicklungsstrategie (IES)

Es ist geschafft! Die Integerierte Entwicklungsstrategie (IES) für die kommende EU-Förderperiode 2023-27 ist im Entwurf fertiggestellt.

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800 Projekte in fünf Jahren

Die 22 Aktivregionen in Schleswig-Holstein haben seit 2015 im ländlichen Raum Investitionen i.H. von 107,6 Millionen Euro ausgelöst. Eine Online-Karte zeigt die Vielfalt der Projekte – auch, um zu neuen zu inspirieren.

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Pinneberger Marsch und Geest zu Besuch i…

Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Future made locally – LEADER in Schleswig-Holstein“ und auf Einladung von Niclas Herbst MdEP reisten etwa 50 Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien, Landesämter und AktivRegionen unter der Leitung der Akademie für die ländlichen Räume vom 25. bis 28. März 2023 nach Brüssel.  

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Sparpläne des Bundes wirken sich massiv …

Seit den Ankündigungen der Bundesregierung zur Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) wird das Vorgehen auch in der AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest kritisch beobachtet. Die GAK-Richtlinie sowie der Sonderrahmenplan haben in den letzten Jahren die Grundlage für die Erarbeitung von Ortsentwicklungskonzepten in den ländlichen...

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Vorstand beschließt erste Projekte der n…

Der  Vorstand hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 in Holm die beiden ersten Projektanträge der neuen Förderperiode positiv beschieden. 

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Termine

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